Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige Kurve zeigt jedoch nach unten: Zwischen 2010 und 2017 wurden noch mindestens 130.000 Einbrüche pro Jahr gezählt, in der Spitze mit 180.000 (2015) sogar doppelt so viele wie zuletzt.
In die andere Richtung entwickeln sich die durchschnittlichen Schadenkosten, die 2024 auf einen Rekordwert von circa 3.800 Euro kletterten. Drei Jahre zuvor waren es noch 2.750 Euro. „Die Täter nehmen mit, was sich schnell zu Geld machen lässt, das ist heute vor allem teure Technik wie Smartphones, Kameras oder Computer“, erläutert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die durchschnittliche Schadensumme je Wohnungseinbruch ist mutmaßlich auch deswegen von 3.600 auf 3.800 Euro gestiegen.“ Der GDV wirbt für bessere Präventionsmaßnahmen, da ein Einbruch nicht nur materiellen Schaden anrichte, sondern häufig auch das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden beeinträchtige.
Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen die Bürger Transparenz und Überblick in Sachen Altersvorsorge gewinnen. Statt wie bisher die einzelnen Belege von gesetzlicher Rentenversicherung, Betriebsrente und privaten Versicherungen sammeln und addieren zu müssen, sehen die Nutzer online jederzeit aktuell eine Zusammenfassung ihrer zu erwartenden
Ansprüche. Mittlerweile sind 78 deutsche Lebensversicherer angebunden, mitsamt ihren Pensionskassen und -fonds.
Das sinnvolle Instrument wird allerdings nur von einem kleinen Bruchteil der Erwerbstätigen in Anspruch genommen: 220.000 Anwender haben sich seit dem Start im Juni 2023 registriert, wie die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung mitteilte. Hauptgrund dürfte der einigermaßen komplizierte Anmeldeprozess sein, der einen elektronischen Personalausweis (ePA) voraussetzt. Für diesen benötigt man eine PIN, die viele Interessenten erst auf dem Bürgeramt beschaffen müssten. Die Rufe nach einer technischen Vereinfachung werden daher lauter.
Über 1.000 Marderschäden an Autos – pro Tag
k21484 | Keine KommentareNoch bis Juni dauert die Phase, in der Marder besonders bisswütig sind. Im Mai richten sie statistisch fast zwei Drittel mehr Schäden an Autos an als im Durchschnitt aller Monate. Damit übersteigt die Zahl der Fälle, die den Kfz-Versicherern pro Tag gemeldet werden, im Wonnemonat die Marke von 1.000. Insgesamt wurden 2023 deutschlandweit rund 235.000 Marderschäden erfasst, im Durchschnitt schlug jeder mit knapp 550 Euro zu Buche. Die tatsächliche Fallzahl liegt höher, da nur die kaskoversicherten Fahrzeuge Eingang in die Statistik finden.
Es gibt einige Maßnahmen, mit denen sich das Risiko für das eigene Fahrzeug senken lässt. Zum einen sollte man regelmäßig den Motorraum auf Marderspuren überprüfen und gegebenenfalls reinigen lassen, um Duftmarken zu beseitigen. Zum anderen kann man technische Schutzvorkehrungen installieren, etwa einen engmaschigen Draht unter dem Motor, stärkere
Kabelummantelungen oder Generatoren von Ultraschallwellen, die die Tiere abschrecken. Zudem lassen sich an den potenziellen Einstiegsorten Metallplättchen anbringen, die nach dem Elektrozaunprinzip leichte, unschädliche, aber auch unangenehme Stromstöße abgeben.
Versicherer geben Tipps für Photovoltaikanlagen-Auswahl und -Betrieb
k21484 | Keine Kommentare08.04.2025
Photovoltaikmodule sind mittlerweile so günstig, dass sich die Anschaffung meist schon nach weniger als zehn Jahren amortisiert hat. Der Boom hält daher weiterhin an, über 16 Gigawatt Leistung wurden 2024 in Deutschland neu installiert, davon zwei Drittel auf Hausdächern und -fassaden. Die Zahl sogenannter Balkonkraftwerke hat sich gegenüber 2023 sogar verdoppelt und beträgt nun rund 800.000.
Wie alle technischen Anlagen können auch Photovoltaikanlagen zu Schaden kommen oder Schäden verursachen. Um diese Risiken zu reduzieren, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeinsam mit der VDE Renewables GmbH einen Leitfaden herausgegeben, der kürzlich aktualisiert und als Entwurf online gestellt wurde (https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3145-entwurf). Er soll bei der Planung und Auswahl einer PV-Anlage ebenso unterstützen wie beim Aufbau und Betrieb. Dazu werden neben elektro- und sicherungstechnischen Aspekten auch solche der Brandschutzsicherheit und der Mechanik beleuchtet.
„3 Prozent aufs Girokonto“ – ein irreführendes Versprechen?
k21484 | Keine KommentareFür Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und
durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig.
Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
Wildunfall-Gefahr auf Jahreshoch
k21484 | Keine KommentareIm April und Mai ist das Risiko für Autofahrer, mit einem Wildtier zu kollidieren, gegenüber den restlichen Monaten deutlich erhöht. Der Versicherer-Gesamtverband GDV rät daher zu besonderer Vorsicht und stetiger Bremsbereitschaft, vor allem in Wäldern und an Feldrändern. Sehe man ein Wildtier auf der Straße, solle man abbremsen, abblenden und hupen – Fernlicht dagegen empfehle sich nicht, auch nicht als „Lichthupe“, da geblendete Tiere zum Erstarren neigen. Falls man nicht mehr vor dem Tier zum Stehen kommen kann, seien Ausweichmanöver nur unter günstigen Umständen eine gute Wahl. „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten folgende Schritte beherzigt werden: Unfallstelle sichern, Polizei alarmieren, Tier möglichst nicht anfassen, Fotos zur Dokumentation machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherung benachrichtigen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der (Teil-)Kaskoversicherung übernommen, der Schutz bezieht sich jedoch vielfach nur auf bestimmte Tierarten wie Haarwild.
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
Nach dem Renteneintritt sind in der Regel noch mehrere Lebensjahrzehnte zu erwarten. Wie
viele es statistisch sein werden, unterschätzen viele Menschen – und halten Altersvorsorge in
der Folge für weniger wichtig. Das erbrachte kürzlich eine Umfrage des europäischen
Versicherer-Dachverbands Insurance Europe unter rund 15.700 Personen in 15 Ländern.
Wer seine eigene Lebenserwartung unterschätzt, hat im Schnitt 0,68 Vorsorgeprodukte
abgeschlossen, während „Überschätzer“ über 0,79 verfügen. In Deutschland fällt der Unterschied
mit 0,95 zu 1,14 noch größer aus. Aufschlussreich sind auch die Quoten derjenigen, die
überhaupt für den Ruhestand vorsorgen: Bei den Pessimisten sind es in Deutschland 67, bei den
Optimisten 77 Prozent.„Wer denkt, nicht sehr alt zu werden, spart sich das Sparen
möglicherweise gleich ganz“, bringt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
des Versicherer-Gesamtverbands GDV, die Problematik auf den Punkt.
Aktuell beträgt die Rest-Lebenserwartung hierzulande übrigens für eine 60-jährige Frau gut 25
Jahre, gleichaltrige Männer können statistisch noch mit 21,3 Lebensjahren rechnen. Grund
genug, die Altersvorsorge ernst zu nehmen.
Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren
Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf
verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass
private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran:
Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten
klafften daher beträchtliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die im nächsten Schritt mit der
Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen.
Seit dem letzten Jahr jedoch gilt für die Banken eine gesetzliche Pflicht, ihre GirokontenKonditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Diese hat
unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter
dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes
werden 27 Daten bereitgestellt. Damit genießen Bankkunden eine zuvor ungekannte
Transparenz bei der Wahl ihres kontoführenden Instituts.
Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen
k21484 | Keine KommentareGenerell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss,
Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des
Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816
C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf
der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.
Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch
nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem
unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da
das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der
Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen
Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte
Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.